Fahrradbeleuchtung mit oder ohne StVZO Zulassung – was ist empfehlenswert?
Kapitel in diesem Beitrag:
Als ich den Artikel geschrieben hatte (2013), sah die rechtliche Lage noch so aus, dass man keine LED-Beleuchtung an Fahrrädern anbringen konnte, die laut StVZO zugelassen wäre. Entsprechend solltet ihr die folgenden Absätze als Bote einer anderen Welt sehen. Mittlerweile gibt es fast nur noch LED-Beleuchtungssets mit der StVZO-Zulassung auf dem Markt, was an einer Änderung der Richtlinien liegt. Dazu könnt ihr den Absatz weiter unten lesen.Die Frage ist einfach: Wie sinnvoll die die StVZO Zulassung, wenn man die heutige Technik berücksichtig. Vorgabe der Straßenverkehrszulassungsordung ist, dass eine Fahrradbeleuchtung mit 6 Volt und 3 Watt betrieben wird. Und nicht nur das ist festgelegt, sondern auch, wieviel Watt das Birnchen vorne und hinten jeweils verbrauchen darf. Nämlich 2,4 Watt beim Frontscheinwerfer und 0,6 Watt beim Rücklicht.
Das mag vielleicht vor einigen Jahrzehnten noch sinnvoll gewesen sein, da die Birnchen alle in diesem Leistungsbereich angesiedelt waren, aber wenn man auf die heutige LED Fahrradbeleuchtung schaut, dann hat man zum einen oft weniger Volt und zum anderen andere Leistungsaufnahmen. Sinnvoller wäre es, wenn die StVZO abgeändert würde und vielleicht Vorgaben macht, welche Lichtintensität in Lumen vorne und hinten abgestrahlt werden dürfen. Aber bis die deutsche Bürokratie hier etwas ändert, dürften noch etliche Jahre ins Land gehen.
Lobenswert ist auf der anderen Seite, dass die Polizei weniger auf die StVZO Zulassung der Fahrradbeleuchtung achtet, sondern eher darauf, dass man mit Licht fährt und dass man nicht mit blinkendem Rücklicht fährt. Denn das ist wirklich störend für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Update: Neue Regelungen bei der STvZO ab 2017
Die gute Nachricht ist, dass mittlerweile tatsächlich (gut 4 Jahre nach der ersten Fassung dieses Artikels) Änderungen an der STvZO getätigt wurden, so dass es für die Hersteller viel einfacher ist, LED-Beleuchtung für Fahrräder zu entwicklen, die den Vorgaben der Strassenverkehrsordnung entsprechen.
LED Fahrradlichtanlagen mit StVZO Zulassung – unsere Empfehlungen
Ich habe hier ein paar sehr gut bewertete Sets zur Fahrradbeleuchtung herausgesucht, die explizit mit StVZO Zulassung ausgewiesen sind. Während früher die Produkte von Busch & Müller sehr gut bewertet waren, haben diese mittlerweile nur noch 3 bis 4 Sterne bei Amazon. Andere Anbieter haben hier die Stellung übernommen und sind dazu preislich oft deutlich interessanter.
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Extrem helles Frontlicht ohne Akku: Super Nove E3 Pro 2
Wer es gerne richtig HELL mag und keinen Akku-Scheinwerfer benötigt, der kann sich mal den Frontscheinwerfer “SUPER NOVA Frontscheinwerfer E3 PRO 2” anschauen. Er wird – im besten Fall – über den Narbendynamo mit Strom versorgt und sorgt für kompromisslose Helligkeit.
- Lichtleistung : 205 Lumen Leuchtmittel : LED, Terraflux2 Linse mit verbessertem LeuchtbildTyp : FahrradbeleuchtungStandlichtfunktion : jaStVZO : Ja
- Versorgungsspannung: 6 V / 3 W Dynamo (AC)
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