Rechtliches: Zelt ist nicht gleich Biwak
Heute bin ich auf einen interessanten Absatz in einer Wikipedia namens “scout-o-wiki.de” gestoßen. Dort steht, dass man Biwakieren und Zelten rein rechtlich unterscheiden muss. Während das wilde Zelten in Deutschland verboten ist und nur auf Privatgrund (mit Erlaubnis) oder auf einem Zeltplatz gestattet ist, ist das Biwakieren erlaubt. Damit zeigt das deutsche Recht eindeutig einen Unterschied zwischen Biwak und Zelt auf.Beim “wilden” Übernachten im Biwak besteht die Einschränkung, dass man max. 10 Stunden in einer notdürftigen Unterkunft verbringen darf, um die körperliche Fitness durch Ruhe wieder herzustellen. Damit ist Biwakieren überall erlaubt, wo freies Betretungs- und Lagerrecht besteht. Verglichen wird das Biwakieren in dem Sinne mit dem Schlafen von einem Autofahrer, um eine Pause einzulegen, wenn er übermüdet ist.
Wie bei allen rechtlichen Belangen gilt hier natürlich auch: Diese Aussage ist ohne Gewähr. 🙂
Interessant wäre natürlich, ob man Biwak-Notzelte, wie das Bivi-1 von Vaude eher als Zelt oder als “Notunterkunft” einstuft. Ich denke aber man, die Optik deutet eher auf ein Zelt hin, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte. Sicherer ist man da vermutlich, wenn man sich ein Biwak aus Zweigen und Blättern baut. Das sieht dann wirklich nicht, nach einem längeren Aufenthalt aus.
Und egal ob man im “Recht” ist oder nicht: Förster, Jäger, Grundbesitzer und Bauern können einem in jedem Fall lautstark zurechtweisen. Man sollte als versuchen, möglichst unauffällig zu biwakieren und auch pfleglich mit der Natur und dem Grund und Boden umgehen, auf dem man sich befindet. Aber das sollte eigentlich selbstverständlich sein…